Der Beginn unserer Unternehmensgeschichte datiert vom 01.01.1994. Damals als Ingenieurbüro Geoverm GmbH mit Sitz in Erfurt Jenaer Straße gegründet, firmiert die Vermessungstelle ÖBVI Uwe Koczulap (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) seit Sommer 2006 in der Mitte Erfurts, im Martinskloster 15, unweit des Erfurter Doms.
Zum 17.07.1996 wurde Herr Uwe Koczulap durch das damalige Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für den Freistaat Thüringen mit dem Amtsbezirk „kreisfreie Stadt Erfurt“ bestellt. Seit diesem Zeitpunkt hat sich das Auftragsfeld unseres Büros um die vielfältigen Aufgaben im Bereich Kataster erweitert. Sprich Grenzfeststellungen, Zerlegungsmessungen (Teilungen) von Flurstücken, katastermäßigen Gebäudeeinmessungen und Straßenschlußvermessungen auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen.
Natürlich gehört das breite Spektrum der Ingenieur- und Bauvermessung weiterhin zu unserem Aufgabengebiet (bundesweit).
ÖbVI üben ihre Tätigkeit eigenverantwortlich aus und sind an einen Amtseid gebunden, der sie zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet. Sie unterliegen den gleichen Amtspflichten wie Beamte, dazu zählen beispielsweise die Pflicht zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsausübung. Zur Absicherung der Bürger müssen ÖbVI eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, da sie selbst für eventuell verursachte Schäden haften - der Staat haftet nicht. ÖbVI dürfen ein Amtsschild und ein Amtssiegel führen und haben die Möglichkeit, sich in Sozietäten oder Bürogemeinschaften zusammenzuschließen.
ÖbVI können sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf vermessungstechnische Fachkräfte stützen, mit denen sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Die erbrachten Leistungen werden gemäß den Kostenordnungen der einzelnen Länder entsprechend vergütet. Entscheidungen eines ÖbVI können auf dem Verwaltungsrechtsweg von den Beteiligten angefochten werden. Bei ihrer hoheitlichen Tätigkeit unterliegen ÖbVI der Dienstaufsicht und Fachaufsicht des jeweiligen Bundeslandes, in dem sie zugelassen sind.
Insgesamt ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ein wichtiger Akteur im öffentlichen Vermessungswesen, der durch seine Tätigkeit zur Sicherung der Rechtsverhältnisse im Grundstückswesen beiträgt. Durch ihre Befugnisse und Pflichten sorgen ÖbVI für eine objektive und fachkundige Durchführung von Katastervermessungen, immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
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